Neues aus dem Lohn

Updates zur Energiepreispauschale

Daniel 1 Min. Lesezeit

Das Bundesfinanzministerium hat FAQ herausgegeben.

Handlungsbedarf in der Lohnbuchhaltung bereits im August!

Um die Liquidität der Arbeitgeber nicht zu gefährden sind die auszuzahlenden Pauschalen bereits in der Lohnsteueranmeldung August abzurechnen. So erhalten Arbeitgeber, die ihre Lohnsteueranmeldungen monatlich abgeben, die Erstattung bereits zum 10.09.2022. So können Arbeitgeber die Energiepreispauschalen Ende September ohne Liquiditätsverlust auszahlen.

Arbeitgeber, die ihre Lohnsteueranmeldung vierteljährlich abgeben, können mit der Auszahlung an Ihre Arbeitnehmer bis zum Oktober warten. Die Auszahlung der Lohnsteuer durch das Finanzamt für das dritte Quartal erfolgt zum 10.10.2022. Hier entsteht ebenfalls kein Liquiditätsverlust für den Arbeitgeber.

Wir finden, das sind gute Nachrichten!

Eine freiwillige Auszahlung für Arbeitgeber, die ihre Lohnsteueranmeldung jährlich abgeben bleibt bestehen.

Fazit für Kanzleien

Nun heißt es schnell sein und umsetzen, da in der Lohnbuchhaltung bereits im August Einstellungen vorgenommen werden müssen, damit die Abrechnung und Erstattung korrekt erfolgen kann.

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